Kirchgemeindeversammlungen

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Die Kirchgemeindeversammlung ist ein Organ der Evang.-ref. Kirchgemeinde Oberengadin. Die Versammlungen der Kirchgemeinde Oberengadin werden durch den Kirchgemeindevorstand einberufen.

 

 

Beschrieb

Die Kirchgemeindeversammlungen finden jährlich im Frühjahr zur Genehmigung der Jahresrechnung und im Herbst zur Genehmigung des Budgets und zur Festlegung des Steuerfusses für das nachfolgende Jahr statt. Die Versammlung ist öffentlich. Der Kirchgemeindevorstand bestimmt den Versammlungsort. Die Amtssprachen sind Romanisch (Puter) und Deutsch.

In die Zuständigkeit der Kirchgemeindeversammlung fallen:

  • Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Versammlung
  • Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung und der notwendigen Gesetze
  • Genehmigung des Jahresberichtes des Kirchgemeindevorstandes , der Jahres­ rechnung und des Voranschlags für das nachfolgende Jahr
  • Festsetzung des Steuerfusses für die Steuer der Kirchgemeinde für das nachfolgende Jahr
  • Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Kirchgemeindevorstandes sowie der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.
  • Wahl und Abberufung von Pfarrpersonen
  • Anträge in kirchlichen Angelegenheiten zuhanden des Kolloquiums oder des Kirchen­ rates
  • Beschlussfassung über den Kauf und Verkauf von Liegenschaften oder über die Abgabe von Grundstücken im Baurecht
  • Beschlussfassung über Vorlagen, die ihr vom Kirchgemeindevorstand unterbreitet werden
  • Wahl der Vertretung der Kirchgemeinde im Kolloquium
  • Behandlung von Initiativen und Referenden.

Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen

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